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Aus gegebenem Anlass muß ich leider nachstehenden Text zum Vorkaufsrecht nochmal deutlich mit leuchtender und vergrößerter Schrift sichtbar vor die Abgabetiere setzen:
Wie wohl jeder andere seriöse Züchter möchte auch ich nicht, daß meine Tiere zu Wanderpokalen werden. Es ist natürlich selbstverständlich, daß niemand die Garantie für ein lebenslanges Wohnrecht der kleinen Knuddelmonster geben kann. Ich möchte jedoch bei Weitergabe eines meiner Tiere rechtzeitig informiert werden, um von meinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Falls ich durch irgendeinen Umstand die Schweinchen nicht zurücknehmen kann, werde ich auf jeden Fall meine Zustimmung zur Weitergabe geben, möchte jedoch auch wissen, in welches neue zu Hause sie ziehen
Für mich ist das o.g. Vorkaufsrecht eigentlich ein ungeschriebenes Gesetz unter den Züchtern, doch leider musste ich feststellen, daß das wohl für einige Züchter nicht selbstverständlich ist und ich somit eines Besseren belehrt wurde.
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